Angesichts des Klimawandels und begrenzter Ressourcen rutscht der Stellenwert der Ökodesign-Richtlinien in der EU immer weiter nach vorne. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren die Wirkungsgrad-Anforderungen an Drehstrom-Normmotoren kontinuierlich verschärft. Mit dem 01.07.2021 wird eine weitere Stufe eingeleitet.
In viele Fällen, in denen bisher noch Motoren nach IE2 zulässig waren, kommt nun die Wirkungsgradklasse IE3 zur Anwendung. Damit verbunden müssen in bestehenden Konstruktionen unter Umständen neue Motorvarianten mit höherem Wirkungsgrad eingesetzt werden. Bei engem Bauraum kann es da zu Platzproblemen kommen. Der höhere Wirkungsgrad erfordert mehr Kupfer und damit voluminösere Motoren.
Wir lassen Sie jedoch nicht mit den Details dieser rechtlichen Verordnung alleine und unterstützen Sie gerne mit einer persönlichen Beratung für die passgenaue Umstellung Ihrer Antriebstechnik.
Zusammenfassend besagt die neue Verordnung 2019/1781 folgende Punkte:
Für 3-phasige Motoren wird die Energieeffizienzklasse IE3 verpflichtend sein:
- Leistung 0,75 kW bis 1000 kW
- Einsatz IE2 Motor + Frequenzumrichter ist für den gesamten Leistungsbereich nicht mehr zulässig.
- Motor mit 0,12 kW und kleiner als 0,75 kW sind verpflichtend in IE2 einzusetzen.
- Atex Motoren der Zündschutzart Ex t, Ex ec, Ex db und Ex de eb
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ABB-Informationsschreiben. Bei Rückfragen steht Ihnen gerne unsere Abteilung Antriebstechnik zur Verfügung.